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Uber

  • Nackt im Netz - Hacker gegen ?erwachung
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    Das Uber-System

     
     

     
     

     

    Lokalzeit aus Köln (12.10.2023)

     
     

     
     

     

    Lokalzeit aus Köln (27.09.2023)

     
     

     
     

     

    WDR Aktuell (18.07.2023)

     
     

     
     

     
     

     
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      ---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    Datum: 19. Juli 2023 um 14:23:57 +02:00
    Betreff: In Sachen Uber /// In Sachen TMB
    An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
    Cc: poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, info@bundeskartellamt.bund.de, redaktion@bfdi.bund.de, info@eintrachtfrankfurt.de, pressestelle@olg.justiz.hessen.de, verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de, olaf.mickenhagen@stadt-koeln.de, kassen-und-steueramt@stadt-koeln.de, rechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de, antikorruptionsbeauftragter@stadt-koeln.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, webmaster@de.tuv.com, volker.wissing@bundestag.de, info@vda.de, poststelle@vm.nrw.de, poststelle@mbwsv.nrw.de, poststelle@bmjv.bund.de, poststelle@bmvi-bund.de-mail.de, info@taxiruf.de, info@autoblitz-koeln.de, info@citycab-cologne.de, info@city-ruf.de, info@classic-funk.de, Info@elegance-koeln.de, kontakt@fahrservice-scholl.de, info@funktaxi-muelheim.de, info@taxirodenkirchen.de, info@service-cologne.com, info@porzertaxi.de, info@fahr-mit-schmitz.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@friedrich-merz.de, poststelle@bk.bund.de, olaf.scholz@hamburg.de, 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aerzteblatt@aerzteblatt.de, info@baek.de, service@dkv.com, beratung@ergodirekt.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@sg-koeln.nrw.de, poststelle@lsg.nrw.de, pressestelle@bsg.bund.de, info@kvb-koeln.de, datenschutz@kvb-koeln.de, reiseportal@bahn.de, bgl@bgl-ev.de, internet@evg-online.org, info@gdl.de, Koeln@dgb.de, info.bvv@dgb.de, yasmin.fahimi.wk@bundestag.de, kah@cdu.de, info@cdu-regionalrat-koeln.de, Landesleitung@csu-bayern.de, info@spd.de, bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de, redaktion@gruene.de, bgst@npd.de, info@piratenpartei.de, verwaltung@die-partei.de, forensic@benecke.com, janine.wissler@bundestag.de, sahra.wagenknecht@bundestag.de, gregor.gysi@bundestag.de, claudia.roth@wk.bundestag.de, cem.oezdemir@bundestag.de, info@jochen-ott.de, parteivorstand@spd.de, spd-fraktion@landtag.nrw.de, pressestelle@senjust.berlin.de, markus.wolf.61@gmail.com, 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info@bo.drs.de, info@bistum-regensburg.de, generalvikariat@bistum-passau.de, homepage@bistum-augsburg.de, generalvikar@ordinariat-muenchen.de, diakon.jansen@t-online.de, info@giordano-bruno-stiftung.de, redaktion@koelnerkarneval.de, christine.flock@koelnerkarneval.de, turm@prinzen-garde.de, info@ehrengarde.de, praesident@treuerhusar.de, geschaeftsstelle@janvonwerth.de, epost@rote-funken.de, geschaeftsstelle@blaue-funken.de, gkseg@t-online.de, kontakt@reissdorf.de, info@gaffel.de, verkauf@frueh.de, info@attac.de, info@amnesty.de, presse@weisser-ring.de, presse@lhr-law.de, info@abgeordnetenwatch.de, kontakt@lobbycontrol.de, info@heidiklum.com, info@tc-innovations.de, info@webmasterfuchs.de, info@fettesbrot.de, info@beattherich.de, redaktion@wdr.de, ndr@ndr.de, info@swr.de, hzs@hr.de, publikumsservice@mdr.de, info@zdf.de, hammer@zdf.de, xy@zdf.de, redaktion@brisant.de, redaktion.monitor@wdr.de, servicezeit@wdr.de, redaktion@tagesschau.de, die.story@wdr.de, info@bertelsmann.de, 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info.berlin@mfa.af, info@syrianembassy.de, Embassy.Berlin@mfa.bg, mariann.buzas@mfa.gov.hu, berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, gremb.ber@mfa.gr, berlin.amb@mae.etat.lu, wouter.poels@diplobel.fed.be, emb.berlin.inf@maec.es, sanomat.ber@formin.fi, emb.berlin@mfa.no, ambassaden.berlin@gov.se, koremb-ge@mofa.go.kr, info@bo.mofa.go.jp, berlin@csm.mfa.gov.cn


    Guten Tag ///

    Es gibt Neuigkeiten in Sachen Uber:

    www.Funkmietwagen.info/mp4/WDR-Aktuell-2023-07-18-21-45-Uber.mp4


    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch:

    www.Funkmietwagen.org


    Weitere Informationen folgen ???


    In diesem Sinne verweise ich auf Art. 1 GG & Art. 20 GG, und verbleibe ...


    Mit verfassungsgemäßen Grüßen


    Ingo Lanzerath
    (Taxi- und Mietwagenberatung)
     
         
     
     

     
     


    Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen
    (Nachweis der Fachkunde)

    Seit dem 02.08.2021 wird die bisherige Ortskenntnis für Köln durch einen Fachkundenachweis ersetzt.

    Aktuell werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und dann umgesetzt.

    Bis dahin wird der Vollzug des Fachkundenachweis zurückgestellt.



    Klartext:

    Man sorgt verfassungswidrig dafür, dass die Vertreter von Uber rechtswidrig Personen befördern ...

     
     

     
     
     
    Fahrdienste in Deutschland | Scheuer will Uber erlauben

    Stand: 17.11.2018 13:26 Uhr
     
    Bisher sind Fahrdienste wie Uber in Deutschland verboten. Verkehrsminister Scheuer will das bis 2021 ändern. Vor allem für ältere Menschen auf dem Land sieht er durch solche Fahrdienste ganz neue Möglichkeiten.

    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will Fahrdienste wie Uber auch in Deutschland zulassen. Er wolle bis spätestens 2021 die Voraussetzungen dafür schaffen, sagte der CSU-Politiker dem "Focus". Er sprach von ganz neuen Möglichkeiten gerade für ältere Bewohner auf dem Land.

    Uber ist in rund 60 Ländern aktiv. In Deutschland schränken Gesetze das bislang stark ein.

    Uber vermittelt über eine Smartphone-App Fahrangebote. Das US-Unternehmen ist bereits in rund 60 Ländern aktiv. Das traditionelle Taxigewerbe klagt über die starke Konkurrenz. In Deutschland untersagt bisher das Personenbeförderungsgesetz, dass Fahrer Aufträge direkt vom Passagier bekommen. Dafür brauchen sie eine Taxifahrer-Lizenz, die die Kommunen unter einer Reihe von Voraussetzungen erteilen.

    "Ich bin gegen Verbote und Einschränkungen, ich bin für Anreize", sagte Scheuer. "Wir können beim Mega-Thema Mobilität ja nicht einen Anbieter ausschließen." Der Verkehrsminister erklärte aber auch, dass die Öffnung des Marktes für Fahrdienste "natürlich auch Auswirkungen auf das Taxigewerbe" habe. Auch deren Interessen müsse er berücksichtigen.
     
    www.tagesschau.de/wirtschaft/scheuer-uber-103.html
     
     
    Kommentare:

    meta.tagesschau.de/id/139754/fahrdienste-scheuer-will-uber-erlauben
     
     
     

     
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    Uber Files

    Deutsche Lobbyisten im Dienste eines US-Konzerns

    Ein Datenleck zeigt, wie Uber auch in Deutschland alles daran setzte, Politik und Öffentlichkeit zu beeinflussen.

    Unterstützung erhielt der Konzern von ehemaligen Politikern und Wissenschaftlern.





    Der Untergang des New Yorker Taxi-Königs

    Der einstige Taxi-König von New York ist am Ende: Ruiniert durch Uber und eigene Spekulationen könnte Gene Freidman nun sogar dem Präsidenten gefährlich werden.


     
     
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    Frankfurt


    Landgericht Frankfurt untersagt "Uber" die Vermittlung von Fahrten ohne Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz:

    Urteil LG Frankfurt 18.03.2015

     
    Am 18. März 2015, nach Klage von Taxi Deutschland, verbot das Landgericht Frankfurt Uber in ganz Deutschland Fahrten zu vermitteln, bei denen die Fahrer keinen Personenbeförderungsschein haben.

    Dies betrifft das UberPop-Angebot. Laut einem Uber-Sprecher, Fabien Nestmann, sei davon auszugehen, dass das Unternehmen Berufung einlegen wird.



    Am 21. April gab das Landgericht bekannt, dass es die Sicherheitsleistung vom Kläger empfangen habe, das Urteil wird also vollstreckbar.

    Uber reagierte:

    Da in Frankfurt und München der UberPop-Preis noch über dem „Preisniveau von Mitfahrzentralen“ in Höhe von, so Uber, 0,35 € pro Kilometer, lag, senkte Uber in diesen letzten zwei Städten den Preis auf diese 0,35 € pro Kilometer.

    In den anderen drei der fünf deutschen UberPop-Städte war der Preis schon früher gesenkt worden. Die Uber-Repräsentanten für Deutschland schrieben zu der Preissenkung:

    „Es ist zu erwarten, dass uberPOP unter diesen Umständen auf der einen Seite noch attraktiver für euch als Nutzer wird, aber auf der anderen Seite für Fahrer deutlich unattraktiver wird.

    Es wird wahrscheinlich in den nächsten Wochen deutlich schwerer werden, ein uberPOP zu bestellen.“



    Am 9. Juni 2016 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Verbot der Vermittlung von Fahrten durch UberPOP.
     



    Hamburg


    Am 22. Juli 2014 verbot die Hamburger Verkehrsbehörde de facto UberPop, indem sie untersagte, entgeltliche oder gewerbliche Fahrten an Personen zu vermitteln, denen eine Genehmigung nach dem PBefG fehlt.

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erklärte die Untersagungsverfügung am 24. September 2014 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für sofort vollziehbar.

    Uber droht eine Strafe von 1000 EUR pro Verstoß, wenn diese weiter Fahrten durchführen würden.

    Bereits im Juni wurde dem Konkurrenzunternehmen WunderCar durch Hamburg untersagt, Touren über eine App zu vermitteln.

    Am 25. Juli 2014 wurde berichtet, dass auch andere Großstädte wie Berlin, Frankfurt und München ein Verbot von Uber prüfen.




    Berlin


    Im August 2014 stellt das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Uber eine Untersagungsverfügung für sein Vermittlungsangebot in Berlin zu und drohte je Verstoß eine Geldstrafe von 25.000 Euro an.

    Die Verfügung sei jedoch noch nicht bestandskräftig.



    Das Land Berlin verbot UberPop und UberBlack.

    Auch wenn Uber selbst weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer habe, sei das Unternehmen nicht nur bloßer Vermittler von Fahrdiensten.

    Uber trete gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auf.

    Das Angebot UberBlack verstoße gegen die im Personenbeförderungsrecht geltende Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz und verwische so in unzulässiger Weise die Unterscheidung von Taxen- und Mietwagenverkehr.

    Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte daher das behördliche Verbot am 26. September 2014.



    Am 7. Oktober 2014 senkte Uber die Preise für Fahrten in Berlin auf 0,35 € je Kilometer und umging damit die Notwendigkeit einer Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz.

    Durch die Kostensenkung unter die Betriebskosten würde der Dienst eine Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten ohne Verdienst darstellen.

    Gleichzeitig startete Uber eine Petition für eine Gesetzgebung zu Gunsten seiner Art der Personenbeförderung und rief zur Unterzeichnung der Petition auf.

    Für UberBlack will Uber eigene Fahrzeuge anschaffen und eine Konzession erwerben.




    München


    Am 26. März 2018 startete Uber in München mit UberGREEN und 30 Fahrzeugen seine erste E-Autoflotte in Deutschland.

    Eine bundesweite einstweilige Verfügung erließ am 25. August 2014 das Landgericht Frankfurt ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland.

    Auszug daraus:

    „[Uber wird] untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die technische Applikation „Uber“ und/oder […] „UberPop“ an Fahrer/Fahrerinnen zu vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.“



    Uber kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen und seine Dienste trotz des Verbotes weiterhin unverändert anzubieten.

    Diese Verfügung hob das Gericht am 16. September 2014 wieder auf, mit der richterlichen Begründung, dass in der Sache die Verfügung zwar rechtens gewesen sei, es sich aber in der Verhandlung „herausgebildet (habe), dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist“.

    Taxi Deutschland kündigte an, in Berufung zu gehen.
     
     
     

     
     
     

    Vor Börsengang des umstrittenen Fahrdienstvermittlers


    Das ist Uber

    Uber ist angetreten, die Fortbewegung in Städten zu revolutionieren. Jetzt geht das defizitäre Tech-Unternehmen an die Börse. Der Konzern, seine Finanzen, das Angebot, das er macht - und die Kritik daran.
     
    1. Der Markt

    2. Der Konzern und sein Angebot

    3. Die Finanzen

    4. Der Börsengang

    5. Die Kontroversen
     
    www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-geht-an-die-boerse-grafiken-zum-umstrittenen-fahrdienstvermittler-a-1265002.html
     
     
     
     
     
     

     
     
     
     
     

    Uber
     
    Uber (benannt nach dem engl. Germanismus uber) ist ein amerikanisches Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in San Francisco.

    Es bietet in vielen Städten der Welt Online-Vermittlungsdienste zur Personenbeförderung an.

    Die Dienste UberX und UberBlack vermitteln Fahrgäste an Mietwagen mit Fahrer, UberPop vermittelt sie an private Fahrer mit eigenem Auto.

    UberTaxi vermittelt reguläre Taxis.

    Die Vermittlung erfolgt über eine Smartphone-App oder eine Website.

    Das Unternehmen erhebt dabei eine Provision von bis zu 20 Prozent des Fahrpreises.

    Die App zählt zu den Taxi-Apps.
     
     
    Kritik an der Unternehmenskultur

    Die New York Times hat Anfang 2017 für eine Analyse der Unternehmenskultur mehr als 30 ehemalige und derzeitige Angestellte befragt, interne E-Mails und Chats durchgesehen sowie Tonaufnahmen von Meetings ausgewertet.

    Auf dieser Basis beschreibt die Zeitung die Unternehmenskultur als "hemmungslos“.

    Das Management Ubers habe es sich zum Ziel gemacht, einen gnadenlosen Konkurrenzkampf unter seinen Mitarbeitern anzustacheln.

    Verfehlungen erfolgreicher Mitarbeiter würden toleriert.

    Im November 2017 wird Uber in den Veröffentlichungen der Paradise Papers aufgelistet.

    Erst am 21. November 2017 informierte die Unternehmensleitung rund 50 Millionen Uber-Nutzer und die Öffentlichkeit über den massiven Diebstahl von Datensätzen beim Cloud-Dienst, obwohl der Datendiebstahl bereits im Jahr 2016 stattfand.

    Die New Yorker Strafverfolgungsbehörde hat daraufhin Ermittlungen zur Cyberattacke eingeleitet.

    Von Uber wurde ein Lösegeld in Höhe von 100000 Dollar gezahlt, damit die gestohlenen Daten nicht veröffentlicht werden.
     
     
    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Uber_(Unternehmen) 
     
     
     

     
     
     

    Rückblick 01.02.2017
     
    Kooperation zwischen Daimler und Uber

    Robotertaxi mit Mercedes-Stern

    Am Dienstag hat der Fahrdienst Uber seine neue Kooperation mit Mercedes-Benz bekannt geben.

    Details über die Technik der selbstfahrenden Autos will der Stuttgarter Konzern aber nicht mit Uber teilen.
     
     
     

    Rückblick 02.02.2017
     
    Taxi Deutschland

    OLG Frankfurt am Main bestätigt Rabatt-Verbot für Mytaxi
    Frankfurt (ots) - Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main hat in der Berufungsverhandlung am 2. Februar 2017 die verschiedenen Rabattaktionen der Mercedes-Tochter "Mytaxi" für wettbewerbswidrig erachtet (Az. 6 U 29/16).
     
     
     
     

    Rückblick 29.05.2017
     
    Warum Daimler und BMW den Anti-Uber-Dienst planen

    Eigentlich sind BMW und Daimler harte Konkurrenten.

    Doch ausgerechnet beim Carsharing könnten sie bald kooperieren.
     
    Das liegt vor allem an den neuen, viel gefährlicheren Wettbewerbern.
     
     
     

    Rückblick 23.02.2018
     
    Chinese wird größter Aktionär bei Daimler

    Der Milliardär Li Shufu hat sich für über sieben Milliarden Euro 9,69 Prozent der Anteile gesichert.

    Er ist bereits Eigentümer der Volvo-Mutter Geely.

    Der Stuttgarter Konzern begrüßt den Investor hoffnungsvoll.
     
     
     
     

     
     

     
     
     

    Hinweis
     
    Nachfolgend eine sehr zu Gunsten von Uber ausgelegte Berichterstattung, in der nicht auf die Rechtsverstöße von Uber-Mitarbeitern eingegengen wurde, bzw. Funkmietwagen hat man uberücksichtigt gelassen:
     
     
    Hinweis:

    Taxen sind öffentliche Verkehrmittel mit betriebspflicht und festgeschriebenen Tarif im Pflichtfahrgebiet (50 km); Funkmietwagen sind privat-wirtschaftliche Verkehrmittel ohne betriebspflicht oder Preisbindung ...
     
    www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__21.html
     
    www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__51.html
     
     
     
     
    Mobilitätswandel

    Bleiben Taxis auf der Strecke?
     
    E-Scooter, Car- und Bike-Sharing, Flugtaxen: Wie wir uns fortbewegen, verändert sich. Städte planen einen nachhaltigen Mobilitätsmix.

    Welche Rolle werden Taxen künftig dabei spielen?